Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der POWR GmbH, Bremer Heerstraße 79 (nachfolgend „Anbieter“ oder „abmelder.de“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) für die Online-Kfz-Abmeldung. Auftraggeber im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
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Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung und Übermittlung eines Antrags auf Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Anbieter handelt hierbei als Bote und technischer Dienstleister, der die vom Auftraggeber bereitgestellten Daten an die zuständige Behörde weiterleitet.
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Die Dienstleistung des Anbieters umfasst:
- a) die Entgegennahme der vom Auftraggeber eingegebenen Daten,
- b) die Plausibilitätsprüfung auf Vollständigkeit, Format und inhaltliche Schlüssigkeit,
- c) bei positiver Plausibilitätsprüfung: die Übermittlung dieser Daten an die vom KBA betriebene Schnittstelle sowie die Rückmeldung des Bearbeitungsergebnisses an den Auftraggeber,
- d) bei negativer Plausibilitätsprüfung: die Information des Auftraggebers über die festgestellten Fehler sowie die einmalige Möglichkeit zur kostenfreien Korrektur gemäß § 8.
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Die Dienstleistung des Anbieters ist vollständig erbracht, sobald die Daten an das KBA übermittelt wurden und eine positive oder negative Rückmeldung des KBA-Systems vorliegt. Geschuldet ist die ordnungsgemäße Aufbereitung und Übermittlung der Abmeldedaten an das KBA (§ 2 Abs. 1), nicht der Eintritt der Außerbetriebsetzung (§ 2 Abs. 6). Eine negative Rückmeldung des KBA lässt die vollständige Erbringung dieser Übermittlungsleistung daher unberührt und begründet keine Erfolgshaftung des Anbieters.
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Kommt es nicht zu einer Übermittlung an das KBA – etwa weil die interne Plausibilitätsprüfung einen in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Fehler festgestellt hat, der Auftraggeber die angebotene kostenfreie Korrektur nicht wahrnimmt oder auf sie verzichtet –, so ist die Dienstleistung nicht vollständig erbracht. Der Anbieter teilt dem Auftraggeber in diesem Fall ausdrücklich mit, dass keine Übermittlung an das KBA erfolgt ist und das Fahrzeug weiterhin zugelassen bleibt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters für die bis dahin erbrachten Leistungen (Entgegennahme und Prüfung der Daten, Sichtung eingereichter Nachweise, Zahlungsabwicklung sowie anteilige Bearbeitungskosten) bleibt hiervon unberührt; im Falle eines Widerrufs gilt die Wertersatzregelung der Widerrufsbelehrung. Die im Preis enthaltenen behördlichen Gebühren, die mangels Übermittlung nicht angefallen sind, erstattet der Anbieter in jedem Fall.
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Der Anbieter übernimmt die Zahlung der behördlichen Gebühren für die Außerbetriebsetzung im Namen des Auftraggebers.
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Die Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung der Außerbetriebsetzung obliegt allein der zuständigen Zulassungsbehörde bzw. dem KBA. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf das Ergebnis des behördlichen Verfahrens und schuldet keinen Erfolg in Form einer positiven Abmeldebestätigung.
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Zusatzleistung Kennzeichenreservierung: Der Auftraggeber kann zusätzlich zur Kfz-Abmeldung die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für eine erneute Zulassung beauftragen. Diese Zusatzleistung ist kostenpflichtig und wird gesondert ausgewiesen. Es gelten folgende Regelungen:
- a) Die Kennzeichenreservierung erfolgt im Rahmen des Abmeldeantrags über die Schnittstelle des KBA. Der Anbieter schuldet die Übermittlung des Reservierungswunsches an das KBA, nicht jedoch den Erfolg der Reservierung.
- b) Wird die Kennzeichenreservierung durch das KBA abgelehnt (z.B. wegen behördlicher Einschränkungen, bereits erfolgter Reservierung oder technischer Gründe), führt der Anbieter die Kfz-Abmeldung ohne Kennzeichenreservierung durch, sofern dies technisch möglich ist.
- c) Wird die Kennzeichenreservierung durch das KBA abgelehnt und die Abmeldung ohne Reservierung erfolgreich durchgeführt, erstattet der Anbieter dem Auftraggeber das für die Kennzeichenreservierung gezahlte Entgelt vollständig zurück.
- d) Scheitert sowohl die Kennzeichenreservierung als auch die Abmeldung insgesamt aufgrund fehlerhafter Kundendaten, gelten die Regelungen des § 8 entsprechend. Eine gesonderte Rückerstattung des Entgelts für die Kennzeichenreservierung erfolgt in diesem Fall nicht. Wurde die Kennzeichenreservierung tatsächlich nicht erbracht – insbesondere weil der Reservierungswunsch nach Buchstabe a mangels Übermittlung nicht an das KBA gelangt ist (§ 2 Abs. 4) –, so erstattet der Anbieter das hierfür gezahlte Entgelt in voller Höhe.
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Bearbeitungszeiten und Kundenerwartungen: Die auf der Website beworbenen Bearbeitungszeiten (z.B. „innerhalb von 2 Minuten“) stellen optimale Zeitangaben dar, die nur unter idealen Bedingungen erreicht werden können. Diese umfassen insbesondere:
- vollständige und korrekte Dateneingabe durch den Auftraggeber
- Gültigkeit aller erforderlichen Sicherheitscodes
- vollständig automatisierte Bearbeitung durch die zuständige Zulassungsbehörde
- störungsfreie technische Systeme
Die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann abhängig von der technischen Ausstattung der Behörden, erforderlichen manuellen Prüfungen und der Systemverfügbarkeit erheblich variieren. Der Anbieter gewährleistet keine bestimmte Bearbeitungsdauer.
§ 3 Pflichten und Voraussetzungen des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die korrekten und vollständigen Daten für die Kfz-Abmeldung bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
- Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
- Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Der 7-stellige Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Die 3-stelligen Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichen
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs berechtigt ist und die erforderlichen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichen) physisch vorliegen.
- Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrzeug nach Freilegung der Sicherheitscodes auf den Kennzeichen nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.
- Zulassungsvorgang ab dem 01.01.2015:
- a) Die für die Online-Außerbetriebsetzung erforderlichen Sicherheitscodes werden erst für Zulassungsvorgänge ab dem 01.01.2015 vergeben. Wurde ein Fahrzeug zuletzt vor diesem Stichtag an- oder umgemeldet, besitzt es keine Sicherheitscodes; eine Online-Abmeldung ist für dieses Fahrzeug gesetzlich nicht vorgesehen und aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen.
- b) Soweit dem Auftraggeber diese Frage im Bestellprozess gestellt und von ihm beantwortet wurde, ist seine Angabe maßgeblich. Maßgeblich für die Einordnung ist das Datum des letzten Zulassungsvorgangs, also der Zulassung auf den derzeitigen Halter bzw. das Ausstellungsdatum der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I – nicht das Datum der Erstzulassung (Feld B). Praktisch erkennbar ist ein Zulassungsvorgang ab dem 01.01.2015 auch daran, dass die Stempelplaketten auf den Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I einen abgedeckten Sicherheitscode tragen.
- c) Ergibt sich nach Vertragsschluss, dass der letzte Zulassungsvorgang vor dem 01.01.2015 lag, stellt der Anbieter die Bearbeitung unverzüglich ein, teilt dies dem Auftraggeber mit und weist ihn darauf hin, dass das Fahrzeug weiterhin zugelassen ist und bei der zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet werden muss. Der Anbieter fordert in diesem Fall keine weiteren Nachweise oder Fotos an.
- d) Hat der Auftraggeber eine Angabe nach Buchstabe b gemacht und war diese unzutreffend, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen (§ 326 Abs. 2 BGB); im Falle eines Widerrufs gilt die Wertersatzregelung der Widerrufsbelehrung. Die im Preis enthaltenen behördlichen Gebühren, die mangels Übermittlung nicht angefallen sind, erstattet der Anbieter in jedem Fall.
§ 4 Vertragsabschluss und sofortige Ausführung
- Die Darstellung der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
- Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zur Inanspruchnahme der Dienstleistung ab. Gleichzeitig erklärt der Auftraggeber mit dem Klick auf den Button:
- Seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
- Seine Kenntnisnahme davon, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung durch den Anbieter erlischt.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Angebot durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder mit der Übermittlung der Daten an das KBA beginnt.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten hierzu sind der separaten Widerrufsbelehrung zu entnehmen. Es wird jedoch ausdrücklich auf die Regelungen zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts in § 4 dieser AGB und in der Widerrufsbelehrung hingewiesen.
§ 6 Haftung und Haftungsausschluss
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für die Ablehnung des Antrags auf Außerbetriebsetzung durch die zuständige Zulassungsbehörde oder das KBA, sofern die Ablehnung nicht auf einer fehlerhaften Datenübermittlung durch den Anbieter beruht. Dies gilt insbesondere für Ablehnungen aufgrund von:
- Vom Auftraggeber falsch oder unvollständig eingegebenen Daten.
- Ungültigen, bereits verwendeten oder beschädigten Sicherheitscodes.
- Systemfehlern oder Bearbeitungsfehlern auf Seiten der Zulassungsbehörde.
- Eine Rückerstattung des Preises ist in den in Abs. 3 genannten Fällen ausgeschlossen, weil die Ursache der Ablehnung in der Sphäre des Auftraggebers liegt (§ 326 Abs. 2 BGB). Ausgenommen bleiben die im Preis enthaltenen behördlichen Gebühren, soweit sie mangels Übermittlung nicht angefallen sind; diese erstattet der Anbieter in jedem Fall. Ob es zu einer Übermittlung an das KBA gekommen ist, teilt der Anbieter dem Auftraggeber wahrheitsgemäß mit; ist keine Übermittlung erfolgt, richtet sich der Vergütungsanspruch nach § 2 Abs. 4 dieser AGB. Nicht unter Abs. 3 fällt der Fall eines Zulassungsvorgangs vor dem 01.01.2015; für ihn gilt ausschließlich § 3 Abs. 4 lit. c und d.
§ 7 Kommunikation zur Vertragsdurchführung
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die POWR GmbH ihn zum Zwecke der Vertragsdurchführung, insbesondere zur Klärung von Rückfragen, zur Anforderung fehlender Unterlagen oder zur Mitteilung über den Bearbeitungsstatus, per E-Mail, Telefon oder über den Messenger-Dienst „WhatsApp“ kontaktieren darf.
- Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm angegebene Telefonnummer für die Kontaktaufnahme per Anruf und per WhatsApp genutzt werden darf. Die Kommunikation über diese Kanäle dient ausschließlich der schnellen und effizienten Abwicklung des erteilten Auftrags und stellt keine werbliche Ansprache dar.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der Kommunikation über WhatsApp Daten (insbesondere Metadaten der Kommunikation) an die Meta Platforms, Inc. in den USA übermittelt werden können. Details hierzu sind in unserer Datenschutzerklärung aufgeführt.
§ 8 Verfahren bei Ablehnung durch das KBA
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Wird der Abmeldeantrag durch das KBA oder durch die interne Plausibilitätsprüfung des Anbieters abgelehnt, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich per E-Mail über die Ablehnung und den mitgeteilten Ablehnungsgrund. Bei einer Ablehnung durch die interne Plausibilitätsprüfung erfolgt keine Übermittlung an das KBA, da diese zwingend zur Ablehnung führen würde (z.B. bei identischen Sicherheitscodes für Vorder- und Rückkennzeichen). In diesem Fall ist die Dienstleistung nach § 2 Abs. 4 nicht vollständig erbracht; der Anbieter weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass keine Übermittlung erfolgt ist und das Fahrzeug weiterhin zugelassen bleibt.
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Erste Korrekturmöglichkeit: Der Kunde erhält einmalig die Möglichkeit, seine Angaben kostenfrei zu korrigieren. Der Anbieter prüft die korrigierten Daten erneut und übermittelt diese bei positiver Plausibilitätsprüfung an das KBA.
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3. Zweite Korrekturmöglichkeit: Wird der Antrag auch nach der ersten Korrektur abgelehnt, kann der Kunde eine Überprüfung seiner ursprünglichen Dateneingabe verlangen. Hierzu ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter folgende Nachweise in Form von gut lesbaren Fotos oder Scans zu übermitteln:
- a) Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorderseite): mit sichtbarer Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Zulassungsdatum und freigelegtem 7-stelligen Sicherheitscode,
- b) Zulassungsbescheinigung Teil I (Rückseite): sofern relevante Daten dort vermerkt sind,
- c) Kennzeichenschild vorne: mit vollständig sichtbarem Kennzeichen und freigelegtem 3-stelligen Sicherheitscode der Stempelplakette,
- d) Kennzeichenschild hinten: mit vollständig sichtbarem Kennzeichen und freigelegtem 3-stelligen Sicherheitscode der Stempelplakette.
Die Übermittlung erfolgt per E-Mail oder über ein vom Anbieter bereitgestelltes Upload-Portal. Unvollständige oder unleserliche Nachweise gelten als nicht erbracht. -
Der Anbieter prüft anhand der übermittelten Nachweise, ob die vom Kunden eingegebenen Daten mit den Originaldokumenten übereinstimmen. Stellt der Anbieter anhand der Dokumente fest, dass ein Eingabefehler vorlag, erhält der Kunde die Möglichkeit, seine Daten entsprechend zu korrigieren.
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Ergibt die Prüfung, dass der Kunde nachweislich alle Daten korrekt eingegeben hat und die Ablehnung nicht in seiner Sphäre liegt, erstattet der Anbieter das gezahlte Entgelt vollständig zurück.
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Verweigert der Kunde die Übermittlung der Nachweise nach Absatz 3 oder sind die übermittelten Nachweise zur Prüfung ungeeignet, ist eine Überprüfung der Kundeneingaben nicht möglich. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung aus der Überprüfung nach Absatz 5, da der Kunde den Nachweis der korrekten Dateneingabe nicht erbracht hat. Ein etwaiges Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt hiervon unberührt; ist es nicht zu einer Übermittlung an das KBA gekommen, gilt § 2 Abs. 4.
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Die übermittelten Dokumente werden ausschließlich zur Prüfung des Rückerstattungsanspruchs verwendet und nach Abschluss der Prüfung, spätestens jedoch nach 30 Tagen, gelöscht.
§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
- Der auf der finalen Bestellseite angegebene Preis ist ein Endpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der anfallenden behördlichen Gebühren.
- Die Beauftragung der Dienstleistung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung, die zusammen mit der Auftragsbestätigung per E-Mail versendet wird, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Unmittelbar nach Abschluss der Bestellung bieten wir dem Auftraggeber die freiwillige Möglichkeit, die offene Rechnungssumme sofort mittels der angezeigten Online-Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal, Kreditkarte) zu begleichen. Die Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber hat keine Auswirkung auf die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen, sondern führt lediglich zu einer vorzeitigen Erfüllung der Zahlungspflicht.
- Entscheidet sich der Auftraggeber für die optionale sofortige Zahlung per SEPA-Lastschrift oder Kauf auf Rechnung, erfolgt die Vorabinformation (Pre-Notification) über den Einzugsbetrag und das Fälligkeitsdatum mit der Auftragsbestätigung. Die Frist für die Vorabinformation wird auf einen Tag vor dem Einzug verkürzt.
- Bei Nichtzahlung innerhalb der in Abs. 2 genannten Frist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Wir behalten uns vor, für diesen Fall die gesetzlichen Verzugsansprüche, insbesondere die Erhebung von Mahngebühren, geltend zu machen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.